Ein Konsument beauftragte einen Elektriker außerhalb seiner Geschäftsräume mündlich. Der Elektriker erteilte keine Widerrufsbelehrung. Der Konsument bezahlte nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung nicht und widerrief den Vertrag. Der EuGH entschied nach dem Wortlaut der Fernabsatzrichtlinie, dass der Elektriker keinen Entgeltsanspruch hat, auch wenn ihm Kosten entstanden sind. Dem EuGH betont, dass durch die Fernabsatzrichtlinie...