Das Liegenschaftsrecht umfasst zahlreiche Aspekte im Zusammenhang mit der Übertragung von Liegenschaften und der Einräumung bzw. Löschung von Rechten. Es zeichnet sich dadurch aus, dass große Vermögenswerte wie Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser und dingliche Rechte betroffen sind. Aus diesem Grund müssen die Vertragsparteien umfassend beraten werden und darüber hinaus sind gesetzliche Formvorschriften exakt einzuhalten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie unter anderem bei folgenden Angelegenheiten:
Unsere Kanzlei berät Sie im Vorfeld der Vertragserrichtung, errichtet die konkreten Verträge und führt diese im Grundbuch durch.