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News und ArtikelKein Entgeltsanspruch beim Widerruf eines Dienstleistungsvertrag

21. Mai 2023

Ein Konsument beauftragte einen Elektriker außerhalb seiner Geschäftsräume mündlich. Der Elektriker erteilte keine Widerrufsbelehrung. Der Konsument bezahlte nach Abschluss der Arbeiten die Rechnung nicht und widerrief den Vertrag.

Der EuGH entschied nach dem Wortlaut der Fernabsatzrichtlinie, dass der Elektriker keinen Entgeltsanspruch hat, auch wenn ihm Kosten entstanden sind.

Dem EuGH betont, dass durch die Fernabsatzrichtlinie ein hohes Verbraucherschutzniveau sichergestellt werden soll.

Jeder Unternehmer, der außerhalb seiner Geschäftsräume Verträge abschließt, soll Konsumenten jedenfalls Widerrufsbelehrung, gegebenenfalls auch AGB, aushändigen oder übermitteln.

Wir erstellen für Sie für Sie Widerrufsbelehrungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Vertragsmuster etc.

Sowohl Unternehmer als auch Konsumenten werden von uns bei der Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in diesem Zusammenhang beraten.

 

Quelle: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-05/cp230079de.pdf

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